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Vor der Wiederentdeckung des corpus aristotelicum definierten
die Kleriker des Mittelalters lex und iustitia, indem sie
aus den antiken Quellen des römischen Rechts in den Justinianischen
Sammlungen (aus den Digesten und den Institutionen) und
aus den verschiedenen Dekreten des päpstlichen Rechts,
die in dem Decretum von Graziano systematisiert worden
waren, schöpften.
In diesem Zusammenhang wurde vor allem der politische Aspekt
des Gesetzes hervorgehoben, sei es bezüglich seines
Ursprunges von Seiten einer öffentlichen Autorität,
sei es bei seiner Eingliederung in die Gesellschaft als Allgemeingut,
aber auch derjenige, der juristisch noch enger mit seiner
vis coercitiva verbunden war.
Durch den berühmten mittelalterlichen Enzyklopädisten
Isidor von Sevilla wurden sie dann auch über den
stoischen Begriff des lex naturalis, der von Cicero
als Fundament und Maß jedes ius conditum und condendum
gelobt wurde, in Kenntnis gesetzt.
Darüber hinaus machten sie sich die tiefgründigen
Gedanken Augustinus' über die lex aeterna zu eigen,
deren rationaler Archetyp und normatives Prinzip der Ordnung
und dem Frieden des gesamten Universums mit seiner schicksalhaften
menschlichen Geschichte dienten.
Gemäß Augustinus wurde das Wesen der
Gerechtigkeit mit der beständigen Bereitschaft
der Seele gleichgesetzt, jedem das zukommen zu lassen, das
er verdient: Gott, dem Nächsten, sich selbst, wobei
das Wohl der Gemeinschaft im Auge behalten werden und man
sich dem göttlichen Plan der Weltschöpfung und der
Vorsehung der menschlichen Geschichte unterwerfen sollte.
Diese Texte waren den präscholastischen Theologen
bekannt. Aufgrund der jüngsten Recherchen von Francisco
da Gama Caeiro und seinen Schülern wissen wir heute,
dass diese auch in den Bibliotheken der Kanoniker in Lissabon
und Coimbra zu finden waren, wo der Heilige Antonius studierte
und sich bildete. |